Discussion:
Beurlaubung und Hiwi-Job
(zu alt für eine Antwort)
Janine Repke
2007-08-04 07:39:10 UTC
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Hallo,

weiß jemand ob es möglich ist an der RWTH-Aachen beurlaubt zu sein und
trotzdem einem Hiwi-Job an der RWTH nachzugehen?

Viele Grüße,
Janine
David Mueller
2007-08-04 11:01:43 UTC
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Mahlzeit...
Post by Janine Repke
weiß jemand ob es möglich ist an der RWTH-Aachen beurlaubt zu sein und
trotzdem einem Hiwi-Job an der RWTH nachzugehen?
Zu meiner Zeit [tm] bin ich recht sicher, dass man eine
Studienbescheinigung bei der Einstellung vorlegen musste. Ob das
Zwangsläufig von der RWTH sein muss, weiss ich nicht, ich gehe aber mal
davon aus, dass du nicht noch woanders eingeschrieben bist.

Es geht (widrvh) vor allem um die Abgaben des Arbeitgeber und die
Versicherung, die bei Studenten eben nicht anfallen. Die
Personalabteilung der RWTH sollte dir dabei weiterhelfen können, für
dich dürfte (da ich's grade offen habe) Frau Gehlen zuständig sein:
http://www.campus.rwth-aachen.de/rwth/all/lecturer.asp?gguid=0xCDCF50E133361E40BA9F13E3BB8A63F7&tguid=0xA12005C7A2769E42AD559DB92B7F7862

David
Dominik Sandjaja
2007-08-05 14:08:08 UTC
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Hallo,
Post by Janine Repke
Hallo,
weiß jemand ob es möglich ist an der RWTH-Aachen beurlaubt zu sein und
trotzdem einem Hiwi-Job an der RWTH nachzugehen?
soweit ich mich erinnern kann, ist das durchaus möglich, da du ja
regulärer Student bist und nur keine Studienleistungen erbringen darfst.
Ich war selber das SS 2006 noch beurlaubt und habe trotzdem im Juli
meinen alten HiWi-Job wieder aufgenommen.

Gruß,
Dominik
Florian
2007-08-05 18:20:03 UTC
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Du bekommst auch, obwohl du beurlaubt bist einen gültigen
Studienausweis. Da steht dann aber drauf "eingeschrieben als beurlaubter
Student".
Aber Student bleibst du (glaube ich jedenfalls. War bei mir so. Aber
Verdienstgrenze beachten.)

Grüße Flo
Andreas Demant
2007-08-06 07:04:28 UTC
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Hallo Janine,
Post by Janine Repke
Hallo,
weiß jemand ob es möglich ist an der RWTH-Aachen beurlaubt zu sein und
trotzdem einem Hiwi-Job an der RWTH nachzugehen?
wäre es eine Alternative, für ein oder zwei Semester ein Teilzeitstudium
zu beantragen?
Dann darfst Du im Mittel zw. 8 und 16 Stunden pro Woche nebenher
arbeiten (die Zalhen galten damals für mich in Hessen).

Viele Grüße
Andreas
Matthias Botzen
2007-08-06 07:55:29 UTC
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Post by Andreas Demant
Hallo Janine,
Post by Janine Repke
Hallo,
weiß jemand ob es möglich ist an der RWTH-Aachen beurlaubt zu sein und
trotzdem einem Hiwi-Job an der RWTH nachzugehen?
wäre es eine Alternative, für ein oder zwei Semester ein Teilzeitstudium
zu beantragen?
Dann darfst Du im Mittel zw. 8 und 16 Stunden pro Woche nebenher
arbeiten (die Zalhen galten damals für mich in Hessen).
Darf man nicht immer? Die einzigen Einschränkungen die ich kenne sind
<= 19h/Woche um seinen Studierendenstatus bei der Krankenkasse nicht zu
verlieren. Und <= x € (AFAIK irgendwas um die 13/14 Studen bei der
üblichen HiWi-Entlohnung) um den Kindergeldanspruch nicht zu verlieren.

mfg
matthias
--
"Das Leben im Stadion ist bei sonnigem Wetter recht angenehm"
MdB Bruno Heck (CDU) 1973 über die Zustände im als KZ gebrauchten
Stadion von Santiago de Chile
Andreas Demant
2007-08-06 08:25:25 UTC
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Post by Matthias Botzen
Post by Andreas Demant
Darf man nicht immer? Die einzigen Einschränkungen die ich kenne sind
<= 19h/Woche um seinen Studierendenstatus bei der Krankenkasse nicht zu
verlieren. Und <= x € (AFAIK irgendwas um die 13/14 Studen bei der
üblichen HiWi-Entlohnung) um den Kindergeldanspruch nicht zu verlieren.
Habe gerade gelesen, das mit dem Teilzeitstudium ist nur für Hessen
relevant.
Stephanie Klein
2007-08-06 13:06:13 UTC
Permalink
Hallo Matthias, hallo Rest!

Was Du schreibst, stimmt leider nicht.
Man verliert mit jeder Beurlaubung vom Studium seinen Kindergeldanspruch
- genauer gesagt verlieren die Eltern des Studenten diesen Anspruch,
wenn das entsprechende Alter noch nicht überschritten worden ist.
Einzige Ausnahme sind Beurlaubungen beispeilsweise aufgrund von
Krankheit oder Kindererziehung. Allerdings ist gerade das
Nachweisprozedere für Krankheit in den meisten Fällen äußerst
unangenehm. Andere Ausnahmeregelungen habe ich bisher noch nicht
gesehen, lasse mich da aber gerne korrigieren, sollte das mittlerweile
möglich sein. Im Zweifel sollte man sich daher aber noch einmal genau
erkundigen und den Wegfall des Kindergeldes bei seinen Überlegungen zu
einer Beurlaubung mit einbeziehen.

Auf den Studierendenstatus in bezug auf die gesetzliche Krankenkasse hat
eine Beurlaubung keinen Einfluß. Allerdings sollte man bei jeder
Beschäftigung neben dem Studium darauf achten, daß man seinen
Studierendenstatus nicht verliert. Als Faustregel sollte man sich
merken, daß man _im Semester_ nicht mehr als 19 Studen pro Woche
arbeiten darf. In den Semesterferien fällt diese Beschränkung weg,
allerdings darf man im Laufe eines ganzen Jahres aufaddiert nicht mehr
als 26 Wochen Vollzeit gearbeitet haben.

Davon zu unterscheiden ist allerdings auch noch, wenn man noch
familienversichert ist. Da gelten dann wieder andere Beschränkungen.

Und um auf die Ausgangsfrage zurückzukommen: Für einen HiWi-Job ist die
Beurlaubung unerheblich, da man ja immer noch als ordentlicher Student
eingeschrieben ist. Aber ich denke, das war vorher auch schon gepostet
worden.

Sollten noch Fragen offen sein, so empfielt sich vielleicht auch einen
Gang in den jeweiligen AStA. In der Regel sitzen dort Leute, die sich
mit so etwas auskennen.

Viele Grüße,

Stephanie
Angelique Presse
2007-08-06 15:07:41 UTC
Permalink
Post by Stephanie Klein
Hallo Matthias, hallo Rest!
Was Du schreibst, stimmt leider nicht.
Man verliert mit jeder Beurlaubung vom Studium seinen Kindergeldanspruch
- genauer gesagt verlieren die Eltern des Studenten diesen Anspruch,
wenn das entsprechende Alter noch nicht überschritten worden ist.
Einzige Ausnahme sind Beurlaubungen beispeilsweise aufgrund von
Krankheit oder Kindererziehung. Allerdings ist gerade das
Nachweisprozedere für Krankheit in den meisten Fällen äußerst
unangenehm. Andere Ausnahmeregelungen habe ich bisher noch nicht
gesehen, lasse mich da aber gerne korrigieren, sollte das mittlerweile
möglich sein.
Ich habe mich für einen studienbedingten Auslandsaufenthalt vom Studium an
der RWTH beurlauben lassen. Ich habe dann nur noch einen ermäßigten
Sozialbeitrag bezahlt, behielt meinen Status als Student, konnte in den
entsprechenden Semestern in Aachen aber keine Studienleistungen erbringen.
Damals gab es noch kein Semesterticket, aber ich glaube, als beurlaubter
Student kann man sich auch davon befreien lassen. Denn was will man mit
einem Semesterticket der RWTH, wenn sonstwo studiert.
Post by Stephanie Klein
Auf den Studierendenstatus in bezug auf die gesetzliche Krankenkasse hat
eine Beurlaubung keinen Einfluß. Allerdings sollte man bei jeder
Beschäftigung neben dem Studium darauf achten, daß man seinen
Studierendenstatus nicht verliert. Als Faustregel sollte man sich
merken, daß man _im Semester_ nicht mehr als 19 Studen pro Woche
arbeiten darf. In den Semesterferien fällt diese Beschränkung weg,
allerdings darf man im Laufe eines ganzen Jahres aufaddiert nicht mehr
als 26 Wochen Vollzeit gearbeitet haben.
Was ja immerhin einem halben Jahr entspricht, also selbst für Studenten, die
in den gesamten Semesterferien Vollzeit arbeiten, nur schwer zu schaffen
sein dürfte.

Gruß, Angelique
--
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