Hallo Matthias, hallo Rest!
Was Du schreibst, stimmt leider nicht.
Man verliert mit jeder Beurlaubung vom Studium seinen Kindergeldanspruch
- genauer gesagt verlieren die Eltern des Studenten diesen Anspruch,
wenn das entsprechende Alter noch nicht überschritten worden ist.
Einzige Ausnahme sind Beurlaubungen beispeilsweise aufgrund von
Krankheit oder Kindererziehung. Allerdings ist gerade das
Nachweisprozedere für Krankheit in den meisten Fällen äußerst
unangenehm. Andere Ausnahmeregelungen habe ich bisher noch nicht
gesehen, lasse mich da aber gerne korrigieren, sollte das mittlerweile
möglich sein. Im Zweifel sollte man sich daher aber noch einmal genau
erkundigen und den Wegfall des Kindergeldes bei seinen Überlegungen zu
einer Beurlaubung mit einbeziehen.
Auf den Studierendenstatus in bezug auf die gesetzliche Krankenkasse hat
eine Beurlaubung keinen Einfluß. Allerdings sollte man bei jeder
Beschäftigung neben dem Studium darauf achten, daß man seinen
Studierendenstatus nicht verliert. Als Faustregel sollte man sich
merken, daß man _im Semester_ nicht mehr als 19 Studen pro Woche
arbeiten darf. In den Semesterferien fällt diese Beschränkung weg,
allerdings darf man im Laufe eines ganzen Jahres aufaddiert nicht mehr
als 26 Wochen Vollzeit gearbeitet haben.
Davon zu unterscheiden ist allerdings auch noch, wenn man noch
familienversichert ist. Da gelten dann wieder andere Beschränkungen.
Und um auf die Ausgangsfrage zurückzukommen: Für einen HiWi-Job ist die
Beurlaubung unerheblich, da man ja immer noch als ordentlicher Student
eingeschrieben ist. Aber ich denke, das war vorher auch schon gepostet
worden.
Sollten noch Fragen offen sein, so empfielt sich vielleicht auch einen
Gang in den jeweiligen AStA. In der Regel sitzen dort Leute, die sich
mit so etwas auskennen.
Viele Grüße,
Stephanie